Autobahn-Ausbauten in der Region Bern – 2023 ein Streitthema im Bundeshaus

Unabhängig von den hängigen Einsprachen gegen den Autobahn-Ausbau in der Region Bern (Wankdorf und Grauholz) wird im Jahr 2023 auch das eidgenössische Parlament wichtige Entscheide zu fällen haben: über den 8-Spur-Ausbau der Grauholz-Autobahn (für insgesamt 429 Mio CHF) wie auch über den nördlich anschliessenden 6-Spur-Ausbau des Teilstücks Schönbühl-Kirchberg (für 239 Mio CHF).

Konkret geht es voraussichtlich um Folgendes: Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 angekündigt, dass er dem Parlament verschiedene Kreditanträge für Nationalstrassen unterbreiten will, so namentlich:

  • einen Zahlungsrahmen für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau 2024 – 2027 (Ausbau im Sinne von Anpassungen, z. B. Lärmschutzmassnahmen) in der Höhe von 8,433 Milliarden Franken (gut 2 Milliarden pro Jahr);
  • einen Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 zur Finalisierung der generellen Ausbauprojekte in der Region Bern (Wankdorf – Schönbühl, Schönbühl – Kirchberg), für drei Ausbauprojekte in St. Gallen, Basel und Schaffhausen (3. Röhre Rosenbergtunnel (inkl. Spange Güterbahnhof), Rheintunnel Basel, 2. Röhre Fäsenstaubtunnel)
  • den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten in der Höhe von 4.345 Milliarden Franken.

Zu diesen Vorhaben konnten die Kantone, Parteien, Organisationen und weitere Interessierte bis zum 30. April 2022 im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens Stellung nehmen. Die erfolgten Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine zustimmende Stellungnahme abgegeben, insbesondere auch im Hinblick auf angekündigte spätere Ausbauprojekte in der Region Bern (Weyermannshaus-Wankdorf, Muri-Rubigen); er hat seine Stellungnahme aufgrund einer Interpellation aus dem Grossen Rat ergänzt und erläutert.

Die Grünen, SP Schweiz, Greenpeace, Pro Velo, Stiftung Landschaftsschutz, UmverkehR, VCS und WWF lehnen die vorgeschlagenen Autobahn-Ausbauten ab. Der Kanton Solothurn und die Hauptstadtregion Schweiz fordern, im Anschluss an den Ausbau Schönbühl-Kirchberg die nördlich folgende Strecke Kirchberg-Luterbach zu priorisieren und beschleunigt, spätestens 2040, auf 6 Spuren auszubauen. In Stellungnahmen von Umweltverbänden wird angeregt, im Falle von (grundsätzlich abgelehnten) Spurausbauten die zusätzlichen Spuren für Fahrzeuge mit mehreren Insassen zu reservieren. Zweifel werden in einzelnen Stellungnahmen zur Absicht geäussert, beim 6-Spur-Ausbau Schönbühl-Kirchberg auf Pannenstreifen zu verzichten, um den Landverlust durch die Verbreiterung zu vermindern. Im Nachgang zur Vernehmlassung hat der Bundesrat im Sommer 2022 in einer Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Natalie Imboden versichert, dass Pannenstreifen vorgesehen werden.

Nach Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens muss der Bundesrat seine Anträge ans Parlament definitiv beschliessen (dies ist am 22.2.2022 erfolgt). Anschliessend wird die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats oder des Ständerats die Vorlagen beraten, damit der National- und der Ständerat voraussichtlich bzw. frühestens in der Frühlings- und Sommersession 2023 über die Kredite beschliessen können. Welcher der beiden Räte mit der Beratung beginnt, ist noch nicht bekannt. Der «Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen» (Rechtsgrundlage u.a. für die Ausbauten Wankdorf-Schönbühl und Schönbühl-Kirchberg) untersteht dem fakultativen Referendum. Es ist gut möglich, dass das Referendum ergriffen und damit eine schweizerische Volksabstimmung über die Ausbauprojekte angestrebt wird.

So oder so ist mit aufschlussreichen Debatten im eidgenössischen Parlament im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen vom 22. Oktober 2023 zu rechnen. In den gleichen Zeitraum fällt auch die kantonale Volksabstimmung über die beiden Berner Mega-Strassenprojekte im Raum Aarwangen (Smaragdgebiet Oberaargau) und Burgdorf-Oberburg-Hasle (beides ursprünglich als Autobahn-Zubringer konzipiert und später in Verkehrssanierung umbenannt). Diese kantonale Volksabstimmung findet aufgrund des erfolgreich ergriffenen Referendums am 12. März 2023 statt. Ein Volks-Nein zu den beiden kantonalen Strassenprojekten hätte zweifellos Signalwirkung für die Entscheide im eidgenössischen Parlament. Das Motto lautet: «Mega-Strassen stoppen – Natur und Klima schützen!»