Schönbühl-Kirchberg 6-Spur-Ausbau

Schönbühl-Kirchberg 6-Spur-Ausbau

Blick auf die baldige Baustelle

Der 6-Spur-Ausbau der A1 zwischen der Verzweigung Schönbühl und dem Anschluss Kirchberg gehört zum so genannten “Ausbauschritt 2023”, der wegen des erfolgreich ergriffenen Referendums voraussichtlich am 24. November 2024 der Volksabstimmung unterbreitet wird. In der Botschaft, die der Bundesrat dafür dem Parlament unterbreitet hat, ist dieses Projekt nur ganz grob umschrieben: Die Kapazitätserweiterung auf 2×3 Fahrspuren koste 239 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST, exkl. Teuerung). Wegen der Autobahn-Verbreiterung sei “Bodenverbrauch unvermeidbar“, und alle Projekte des Ausbauschritts führten “zu einer Erhöhung der Fahrleistungen und damit zu höheren Emissionen von Luftschadstoffen und Klimagasen“.

Das generelle Projekt für den 6-Spur-Ausbau Schönbühl-Kirchberg hat der Bundesrat im November 2020 genehmigt. Zuvor war der damalige Planungsstand öffentlich aufgelegt worden. Die Pläne sind mittlerweile konkretisiert worden; Gemeinden und Grundbesitzende wurden im Januar 2024 rudimentär über den aktuellen Stand informiert. Was sich allenfalls in der Planung verändert hat, ist öffentlich nicht bekannt.

Nachfolgende Informationen zum Projekt stammen aus Unterlagen aus dem Jahr 2019:

  • Das Ausbauprojekt betrifft rund 10 km Autobahn; die Kosten für den Ausbau wurden 2019 noch auf ca. 255 Mio CHF beziffert (Preisbasis Februar 2018, Genauigkeit +/- 20 %). Für den gleichzeitig geplanten Unterhalt der bestehenden Bauwerke wurde mit zusätzlichen Kosten von 157 Mio CHF gerechnet. Insgesamt wurden die Kosten für den 10-Kilometer-Abschnitt auf 412 Mio CHF beziffert.
  • Neben der Verbreiterung der Autobahn gehören zum Projekt auch etliche Kunstbauten: eine Kantonsstrassen-Brücke über die Autobahn in Schönbühl, sechs Überführungen, 11 Unterführungen, zwei Stützmauern, zwei Bachdurchlässe sowie sieben Lärmschutzwände und zwei Lärmschutzdämme. Diese Kunstbauten müssen zum Teil erneuert und zum Teil auch neu gebaut werden. Ausserdem werden (Stand 2019) sechs zusätzliche Lärmschutzwände geplant. Bei 26 Gebäuden wurde mit Grenzwert-Überschreitungen gerechnet; 22 davon sollten Schallschutzfenster erhalten.
  • Der vorhandene Grünstreifen in der Mitte der Autobahn soll aufgehoben und durch eine befahrbare, drei Meter breite “Mitte” ersetzt werden. Damit soll eine flexible, wechselbare Verkehrsführung ermöglicht werden: statt je drei Fahrspuren in beide Richtung also je nach Verkehrsaufkommen vier Fahrspuren in eine und zwei Fahrspuren in die andere Richtung. Insgesamt würde die Autobahn nach dem Spurausbau (inkl. Pannenstreifen) 31.5 Meter breit.
  • Die öffentlich bekannte Planung von 2019 hat auch eine Verschiebung der ganzen Autobahn im Bereich der Anschlüsse Schönbühl und Kirchberg vorgesehen. In Schönbühl soll die Mittelachse um 3 Meter in Richtung Südosten verschoben werden – zwecks Anschluss an den vorher vorgesehenen 8-Spur-Ausbau der Grauholz-Autobahn von Bern-Wankdorf bis Schönbühl. Beim Anschluss Kirchberg wurde eine Variante favorisiert, um die Mittelachse im Bereich der Einkaufsmeile Kirchberg/Lyssach um 6,5 Meter in Richtung Südosten zu verschieben. Ob diese Verschiebungen auch aktuell noch vorgesehen sind, ist öffentlich nicht bekannt.
  • In den 2019 aufgelegten Plänen und Akten wurde auch tangierte Grundwasser-Schutzzonen hingewiesen. Am Rand der Ausbaustrecke befinden sich auch zwei Naturschutzgebiete (Bärmatten, Horst), die als Amphibienlaichgebiet bzw. Hochmoor den Schutztstatus von nationaler Bedeutung haben. Im nun noch ausstehenden Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe müssten Massnahmen zum Schutz bzw. zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen werden.
  • Im generellen Projekt ist damit gerechnet worden, dass 38’800 m2 Land dauerhaft beansprucht werden; weitere 118’600 m2 werden für Bauarbeiten, Installationsplätze und verlängerte Ein- und Ausfahrten vorübergehend beansprucht. Auch Wald wird beansprucht: 16’300 m2 definitiv, 26’800 vorübergehend.
  • Der Berner Regierungsrat hat in der Antwort auf eine Anfrage im Grossen Rat von Spurwechsel-Vorstandsmitglied Bruno Vanoni aktuelle Zahlen für den Verlust von Fruchtfolgeflächen (FFF, ackerfähiges Kulturland) bekanntgegeben: “Beim Ausbauprojekt Schönbühl Kirchberg werden rund 1,37 ha FFF definitiv beansprucht, wovon 0,9 ha kompensationspflichtig sind. Während der Bauphase werden zudem 7 ha FFF temporär beansprucht.”

Auftraggeber
Bundesamt für Strassen

Bauzeit
Ab 2030

Projektvolumen
239 Mio. CHF