Schönbühl-Kirchberg 6-Spur-Ausbau / Pannenstreifenumnutzung

“Buebetrickli” im Nordosten Berns?
Der 6-Spur-Ausbau der A1 zwischen der Verzweigung Schönbühl und dem Anschluss Kirchberg gehörte zum so genannten “Ausbauschritt 2023”, der in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 verworfen wurde. Die Kapazitätserweiterung auf 2×3 Fahrspuren hätte 239 Millionen Franken gekostet.
Der Landverbrauch des Projekts wäre massiv gewesen. In der folgenden Grafik ist die nötige Verbreiterung und der geplante Installationsplatz mitten im Zentrum von Schönbühl sichtbar:

Obwohl das detailliertere “Ausführungsprojekt” schon vor der Abstimmung im Herbst 2024 bereit gewesen wäre, verzichtete das ASTRA auf die vorgesehene Auflage – angeblich aus Respekt vor dem demokratischen Prozess. Angesichts der Tatsache, dass etwa das Grauholz-Projekt lange vor der Abstimmung öffentlich aufgelegt wurde, ist das eigentliche Motiv klar: Das ASTRA wollte zusätzliche Opposition und Aufmerksamkeit kurz vor der Abstimmung verhindern. Gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip konnten wir die Unterlagen nach der Abstimmung herausverlangen, haben diese aber noch nicht ausgewertet.
Aktuelle Entwichlungen
Die gute Nachricht: Das Ausbauprojekt soll in dieser Form nicht weiterverfolgt werden. Die schlechte: Bundesrat Rösti hat offenbar im Sinn, den geplanten Kapazitätsausbau auf dieser Strecke mit einer Pannenstreifenumnutzung (PUN) durch die Hintertür doch noch zu realisieren. Dies, obwohl PUN explizit nicht zum Zweck der Kapazitätssteigerung von Autobahnabschnitten vorgesehen sind. Entsprechende inoffizielle Äusserungen von Bundesrat Rösti am Berner Verkehrstag im August 2025 wurden später im Rahmen von “Verkehr ’45” bestätigt.
Der Verein Spurwechsel bleibt auf jeden Fall dran und wird jegliche Versuche einer Kapazitätserweiterung auf diesem Abschnitt entschieden bekämpfen.
Zusätzliche Informationen zum Projekt aus Unterlagen aus dem Jahr 2019:
- Das Ausbauprojekt betrifft rund 10 km Autobahn; die Kosten für den Ausbau wurden 2019 noch auf ca. 255 Mio CHF beziffert (Preisbasis Februar 2018, Genauigkeit +/- 20 %). Für den gleichzeitig geplanten Unterhalt der bestehenden Bauwerke wurde mit zusätzlichen Kosten von 157 Mio CHF gerechnet. Insgesamt wurden die Kosten für den 10-Kilometer-Abschnitt auf 412 Mio CHF beziffert.
- Neben der Verbreiterung der Autobahn gehören zum Projekt auch etliche Kunstbauten: eine Kantonsstrassen-Brücke über die Autobahn in Schönbühl, sechs Überführungen, 11 Unterführungen, zwei Stützmauern, zwei Bachdurchlässe sowie sieben Lärmschutzwände und zwei Lärmschutzdämme. Diese Kunstbauten müssen zum Teil erneuert und zum Teil auch neu gebaut werden. Ausserdem werden (Stand 2019) sechs zusätzliche Lärmschutzwände geplant. Bei 26 Gebäuden wurde mit Grenzwert-Überschreitungen gerechnet; 22 davon sollten Schallschutzfenster erhalten.
- Der vorhandene Grünstreifen in der Mitte der Autobahn soll aufgehoben und durch eine befahrbare, drei Meter breite “Mitte” ersetzt werden. Damit soll eine flexible, wechselbare Verkehrsführung ermöglicht werden: statt je drei Fahrspuren in beide Richtung also je nach Verkehrsaufkommen vier Fahrspuren in eine und zwei Fahrspuren in die andere Richtung. Insgesamt würde die Autobahn nach dem Spurausbau (inkl. Pannenstreifen) 31.5 Meter breit.
- Die öffentlich bekannte Planung von 2019 hat auch eine Verschiebung der ganzen Autobahn im Bereich der Anschlüsse Schönbühl und Kirchberg vorgesehen. In Schönbühl soll die Mittelachse um 3 Meter in Richtung Südosten verschoben werden – zwecks Anschluss an den vorher vorgesehenen 8-Spur-Ausbau der Grauholz-Autobahn von Bern-Wankdorf bis Schönbühl. Beim Anschluss Kirchberg wurde eine Variante favorisiert, um die Mittelachse im Bereich der Einkaufsmeile Kirchberg/Lyssach um 6,5 Meter in Richtung Südosten zu verschieben. Ob diese Verschiebungen auch aktuell noch vorgesehen sind, ist öffentlich nicht bekannt.
- In den 2019 aufgelegten Plänen und Akten wurde auch tangierte Grundwasser-Schutzzonen hingewiesen. Am Rand der Ausbaustrecke befinden sich auch zwei Naturschutzgebiete (Bärmatten, Horst), die als Amphibienlaichgebiet bzw. Hochmoor den Schutztstatus von nationaler Bedeutung haben. Im nun noch ausstehenden Umweltverträglichkeitsbericht 3. Stufe müssten Massnahmen zum Schutz bzw. zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen werden.
- Im generellen Projekt ist damit gerechnet worden, dass 38’800 m2 Land dauerhaft beansprucht werden; weitere 118’600 m2 werden für Bauarbeiten, Installationsplätze und verlängerte Ein- und Ausfahrten vorübergehend beansprucht. Auch Wald wird beansprucht: 16’300 m2 definitiv, 26’800 vorübergehend.
- Der Berner Regierungsrat hat in der Antwort auf eine Anfrage im Grossen Rat von Spurwechsel-Vorstandsmitglied Bruno Vanoni aktuelle Zahlen für den Verlust von Fruchtfolgeflächen (FFF, ackerfähiges Kulturland) bekanntgegeben: “Beim Ausbauprojekt Schönbühl Kirchberg werden rund 1,37 ha FFF definitiv beansprucht, wovon 0,9 ha kompensationspflichtig sind. Während der Bauphase werden zudem 7 ha FFF temporär beansprucht.”
Auftraggeber
Bundesamt für Strassen
Geplante Bauzeit
Ab 2030
Projektvolumen
239 Mio. CHF
