Anfang Mai hat das UVEK dem Ausbau des Anschlusses Wankdorf trotz veränderter Rahmenbedingungen die Plangenehmigung erteilt. Gegen den fragwürdigen Beschluss führen die Stadt Bern sowie die Verbände VCS und Pro Velo nun Beschwerde. Auch drei direkt betroffene Anwohnende werden ihre gemeinsame Einsprache weiterziehen. Der Verein Spurwechsel unterstützt sie dabei.
Nach der politischen Opposition formiert sich nun auch der juristische Widerstand gegen den Ausbau des Autobahnanschlusses Wankdorf (Projekt BUGAW): Am Montag hat der Berner Gemeinderat bekanntgegeben, dass die Stadt gegen die Plangenehmigung des Projekts Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht erhebt. Heute informierten auch der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) und Pro Velo darüber, dass sie ihre Einsprachen weiterziehen. Beide Organisationen sind Mitglied des Vereins Spurwechsel.
Neben der Stadt und zahlreichen Organisationen haben auch viele unmittelbar betroffene Anwohnende Einsprache gegen den massiven Ausbau des Wankdorfknotens erhoben. Insgesamt haben fast 50 Parteien zahlreiche Rügen gegen das Projekt vorgebracht, von denen die meisten vom UVEK abgewiesen wurden.
Mindestens eine Einsprache aus dem betroffenen Quartier wird nun an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen: Der Mobilitätsspezialist Franz Mühlethaler hat eine sehr ausführliche Einsprache gegen den geplanten Ausbau verfasst und gemeinsam mit zwei Mitstreiterinnen eingereicht. Sie alle wohnen in unmittelbarer Nähe zum Projektperimeter. Herr Mühlethaler hat zahlreiche Ungereimtheiten im Vorgehen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) aufgezeigt, von denen die meisten durch das UVEK nicht vertieft gewürdigt wurden. Für ihn war deshalb klar, dass er seine Einsprache an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen wird.
Der Beschwerdeweg ist sehr ressourcenintensiv und für Privatpersonen oft nur schwer zu bewältigen. Herr Mühlethaler hat sich deshalb an den Verein Spurwechsel gewandt. Da seine Einsprache äusserst detailliert ausgeführt ist und grundsätzliche Fragen zur Rechtmässigkeit des durchgeführten Planungsprozesses aufwirft, haben wir uns bereit erklärt, die Beschwerde im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Gestern Dienstag wurde diese beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Der Verein Spurwechsel, selbst nicht beschwerdeberechtigt, betrachtet den juristischen Weg als wichtige Ergänzung zur politischen Opposition. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass nach der unmissverständlichen Positionierung des Berner Gemeinderats das völlig überdimensionierte Projekt bald auf politischem Weg sistiert und einer gemeinsamen Lösungsfindung Platz machen wird. Entsprechende Forderungen wurden heute mit Bekanntgabe der weiteren Beschwerden auch vom VCS und den grossen städtischen Mitgliedsorganisationen unseres Vereins geäussert.